Ratsrede zur Ausweisung der Schöttelheide als Naturschutzgebiet (von Ratsherr Sven Hermens)

Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren,

wie schon in der letzten Ratssitzung, wo die Schöttelheide und die Ausweisung als Naturschutzgebiet Thema waren, werden wir uns hierzu enthalten.

Ich kann dabei im Wesentlichen auf die sehr gute Stellungnahme des RVR verweisen, die sich kritisch damit auseinandersetzt. 

Ich bin der Meinung, Energiewende (also Klimaschutz) und Naturschutz müssen Hand in Hand gehen und das geht auch.

Der RVR schreibt:

“Aus Sicht des RVR bestehen Bedenken gegen die Ausweisung als Naturschutzgebiet. Der RVR beabsichtigt den Ausbau der erneuerbaren Energien auf der Halde Schöttelheide im Einklang mit einer Aufwertung des Areals zur Stärkung der Artenvielfalt und der Natur. Die Ausweisung als Naturschutzgebiet steht daher nicht im Einklang mit den Interessen des RVR und seinen gesetzlichen Aufgaben.”

und weiter:

“Insbesondere ergeben sich nach hiesiger Einschätzung sehr gute Möglichkeiten, die Zielsetzungen der Unterschutzstellung auch in Verbindung mit der Errichtung von Windenergieanlagen zu erreichen. Der Flächenbedarf von Windenergieanlagen ist im Vergleich zur Gesamtfläche des Haldenkörpers untergeordnet und durch die Errichtung von Windenergieanlagen wird auch der Schutzzweck der Unterschutzstellung nicht untergraben. Vielmehr könnte gerade die Errichtung von Windenergieanlagen eine dauerhafte Freihaltung und Pflege der Flächen begünstigen, sodass betriebliche und naturschutzfachliche Belange hier sehr positiv ineinandergreifen könnten. Der Planungsraum unterliegt überdies bereits einem Schutzstatus mit Auswirkungen auf mögliche Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen.”

Das klingt für mich, als sollte man auf jeden Fall versuchen, beides – Windenergie und Naturschutz – gemeinsam zu realisieren.

Aber nun schreibt der RVR weiter:

“Die Ausweisung als Naturschutzgebiet bedeutet jedoch, dass bestimmte Nutzungen und Aktivitäten auf dem Gelände eingeschränkt oder sogar untersagt werden, um die in der Bergbaufolgelandschaft entstehende Umgebung, die darin sich transformierenden Ökosysteme und ihre Tier- und Pflanzenwelt zu schützen, ohne dass solche Synergiepotenziale gehoben werden könnten.”

Und da frage ich mich, warum sollten wir auf diese Synergiepotenziale verzichten?

und weiter heißt es:

“Wir weisen darauf hin, dass die Errichtung von Erneuerbare-Energien-Erzeugungsanlagen und die Bereitstellung von Flächen hierfür in besonderem Maße gesetzlich priorisiert worden ist und mit einem überragenden öffentlichen Interesse hinterlegt wurde.”

Demnach bin ich nicht sicher, ob wir dieses Vorhaben in dieser Form so weiterführen sollten, oder ob es nicht bessere Wege gibt.

Naturschutz schön und gut, aber das scheinen mir alles gute Gründe zu sein, hier nicht so zu beschließen und das Verfahren in dieser Form erst einmal nicht weiterzuführen. 

Wir werden uns enthalten.

Vielen Dank.