Ratsrede zur Ausweisung der Schöttelheide als Naturschutzgebiet (von Ratsherr Sven Hermens)

Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren,

wie schon in der letzten Ratssitzung, wo die Schöttelheide und die Ausweisung als Naturschutzgebiet Thema waren, werden wir uns hierzu enthalten.

Ich kann dabei im Wesentlichen auf die sehr gute Stellungnahme des RVR verweisen, die sich kritisch damit auseinandersetzt. 

Ich bin der Meinung, Energiewende (also Klimaschutz) und Naturschutz müssen Hand in Hand gehen und das geht auch.

Der RVR schreibt:

“Aus Sicht des RVR bestehen Bedenken gegen die Ausweisung als Naturschutzgebiet. Der RVR beabsichtigt den Ausbau der erneuerbaren Energien auf der Halde Schöttelheide im Einklang mit einer Aufwertung des Areals zur Stärkung der Artenvielfalt und der Natur. Die Ausweisung als Naturschutzgebiet steht daher nicht im Einklang mit den Interessen des RVR und seinen gesetzlichen Aufgaben.”

und weiter:

“Insbesondere ergeben sich nach hiesiger Einschätzung sehr gute Möglichkeiten, die Zielsetzungen der Unterschutzstellung auch in Verbindung mit der Errichtung von Windenergieanlagen zu erreichen. Der Flächenbedarf von Windenergieanlagen ist im Vergleich zur Gesamtfläche des Haldenkörpers untergeordnet und durch die Errichtung von Windenergieanlagen wird auch der Schutzzweck der Unterschutzstellung nicht untergraben. Vielmehr könnte gerade die Errichtung von Windenergieanlagen eine dauerhafte Freihaltung und Pflege der Flächen begünstigen, sodass betriebliche und naturschutzfachliche Belange hier sehr positiv ineinandergreifen könnten. Der Planungsraum unterliegt überdies bereits einem Schutzstatus mit Auswirkungen auf mögliche Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen.”

Das klingt für mich, als sollte man auf jeden Fall versuchen, beides – Windenergie und Naturschutz – gemeinsam zu realisieren.

Aber nun schreibt der RVR weiter:

“Die Ausweisung als Naturschutzgebiet bedeutet jedoch, dass bestimmte Nutzungen und Aktivitäten auf dem Gelände eingeschränkt oder sogar untersagt werden, um die in der Bergbaufolgelandschaft entstehende Umgebung, die darin sich transformierenden Ökosysteme und ihre Tier- und Pflanzenwelt zu schützen, ohne dass solche Synergiepotenziale gehoben werden könnten.”

Und da frage ich mich, warum sollten wir auf diese Synergiepotenziale verzichten?

und weiter heißt es:

“Wir weisen darauf hin, dass die Errichtung von Erneuerbare-Energien-Erzeugungsanlagen und die Bereitstellung von Flächen hierfür in besonderem Maße gesetzlich priorisiert worden ist und mit einem überragenden öffentlichen Interesse hinterlegt wurde.”

Demnach bin ich nicht sicher, ob wir dieses Vorhaben in dieser Form so weiterführen sollten, oder ob es nicht bessere Wege gibt.

Naturschutz schön und gut, aber das scheinen mir alles gute Gründe zu sein, hier nicht so zu beschließen und das Verfahren in dieser Form erst einmal nicht weiterzuführen. 

Wir werden uns enthalten.

Vielen Dank.

Ratsrede zur Bebauung an der Tourcoingstraße (von Ratsherr Sven Hermens)

Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren,

Ich hatte ein Stück weit gehofft, man würde bei den archäologischen Untersuchungen noch irgendein Bronzezeit-Dorf oder Ähnliches finden können, was diese Bebauung noch verhindert. Das scheint leider nicht der Fall zu sein.

Also liegt es wieder einmal bei der Politik, zu entscheiden, ob wir hier den Belangen von Klima und Umwelt oder den Interessen der Immobilienwirtschaft nachkommen wollen.

Für mich ist hier die Antwort relativ klar. Diese Bebauung stellt einen nicht unerheblichen ökologischen Eingriff dar. Auf der anderen Seite sollen dafür neben 9 Reihenhäusern und ganzen 42 Doppelhaushälften nur 4 Mehrfamilienhäuser entstehen. Das bei 25% Quote für sozialen Wohnungsbau.

Die Auswirkungen auf verfügbare bezahlbare Wohnungen in Bottrop, wie sie massenhaft gesucht werden, sind hier eher minimal. Allein mit dem Wohnraumproblem ist diese Planung also aus unserer Sicht nicht zu rechtfertigen.

Dafür finden hier aber auch großflächige Versiegelungen statt, wo bisher ein Spargel-Acker war. Nun handelt es sich zwar nicht um die schlimmste Umweltsünde, an der die Stadt Bottrop zurzeit arbeitet und nicht um die ökologisch hochwertigste Fläche, aber angesichts dessen, dass wir ohnehin schon unser einstiges Klimaziel 2035 nicht mehr einhalten können, muss man sich schon die Frage stellen, wie viel Verschlechterungen man noch zulassen will.

Und es ist doch nur eine Frage der Zeit, bis irgendwann ein Extremwetter auch Bottrop trifft. Jedes Jahr irgendwo ein Jahrhundert-Hochwasser, eine Jahrhundert-Dürre oder ein Jahrhundert-Sturm in Europa.

Und sollte uns ein solches Regen-Ereignis einmal treffen, werden wir sicher nicht bereuen, solche Versiegelungen gestoppt zu haben. Aber wir würden durchaus bereuen, zu rücksichtslos mit Versiegelungen auf Grünflächen umgegangen zu sein.

Es ist doch einfach absurd, dass wir in derselben Sitzungswoche diskutieren, zum Teil sogar in derselben Sitzung, dass wir einen Masterplan Klimastadt auflegen und gleichzeitig Waldflächen (wie am Südring) und landwirtschaftliche Flächen (wie hier) für neue Bebauungen opfern wollen.

Genau wie für den Südring gilt hier: In kleinem Rahmen platzsparend mit großem Anteil sozial geförderten Wohnungen einen schmalen Streifen Mehrfamilienhäuser zu schaffen; so oder ähnlich könnte auch auf solchen Flächen einigermaßen umweltverträglich gebaut werden. Sogar so, dass ich dem zustimmen könnte.

Bei solchen Vorhaben gilt angesichts der Klimakrise: Mut zur Verkleinerung!

Von BOT.Sozial heute zwei mal Nein zu diesen Vorlagen. 

Danke.

Antrag zum Fuhlenbrocker Markt: Fokus auf Barrierefreiheit, Bürgerbeteiligung, Wohnen und Räume für Nachbarschaft

Antrag zum Fuhlenbrocker Markt: Fokus auf Barrierefreiheit, Bürgerbeteiligung, Wohnen und Räume für Nachbarschaft

Die Konzeptvergabe für das Nahversorgungszentrum am Fuhlenbrocker Markt geht in die Startlöcher. In diesen Tagen sollen die Gremien die Rahmenbedingungen beschließen, an denen sich mögliche Investoren halten sollen. Nachdem bereits aus dem letzten Jahr einige unserer Anregungen aufgenommen worden sind, beantragen wir folgende Änderungen:
Wir möchten der Liste der Kriterien, an denen sich die Konzepte messen müssen, die Punkte Barrierefreiheit, Bürgerbeteiligung und Räume für eine Begegnungsstätte o.ä. aufnehmen. Außerdem wollen wir einen starken Fokus auf Wohnraum legen.

Den ganzen Antrag findest Du hier:

Hinweis: Den Antrag haben wir letztlich zurückgezogen, da sich die Verwaltung bereits um eine Begegnungsstätte kümmert, die Barrierefreiheit im Punkt „Architektur“ mit bewertet wird und der Faktor „Kosten“ nicht unter 30% reduziert werden kann. Diese Informationen gingen aus der Verwaltungsvorlage erst nicht hervor, wurden aber später mündlich erläutert.