Die Konzeptvergabe für das Nahversorgungszentrum am Fuhlenbrocker Markt geht in die Startlöcher. In diesen Tagen sollen die Gremien die Rahmenbedingungen beschließen, an denen sich mögliche Investoren halten sollen. Nachdem bereits aus dem letzten Jahr einige unserer Anregungen aufgenommen worden sind, beantragen wir folgende Änderungen: Wir möchten der Liste der Kriterien, an denen sich die Konzepte messen müssen, die Punkte Barrierefreiheit, Bürgerbeteiligung und Räume für eine Begegnungsstätte o.ä. aufnehmen. Außerdem wollen wir einen starken Fokus auf Wohnraum legen.
Hinweis: Den Antrag haben wir letztlich zurückgezogen, da sich die Verwaltung bereits um eine Begegnungsstätte kümmert, die Barrierefreiheit im Punkt „Architektur“ mit bewertet wird und der Faktor „Kosten“ nicht unter 30% reduziert werden kann. Diese Informationen gingen aus der Verwaltungsvorlage erst nicht hervor, wurden aber später mündlich erläutert.
Die AfD-Bundestagsfraktion veranstaltet regelmäßig sogenannte „Bürgerdialoge“. Dabei hören sie sich nicht die Sorgen und Nöte der Menschen vor Ort an, sondern füllen sich Hallen mit ihren eigenen Anhängern, um diese mit aufhetzenden Reden zu radikalisieren.
Am 18. September wollen sie das auch in Bottrop. Ausgerechnet im Berufskolleg, wo am 9. November 1938 die Pogromnacht in Bottrop begann.
Das „Bündnis Buntes Bottrop“ organisiert ab 18 Uhr eine Gegenkundgebung unter dem Titel „Bottrop lebt Vielfalt“ am Hans-Sachs-Platz, vor dem Berufskolleg.
Als Teil des BBB rufen wir zur Teilnahme daran auf!
Zeigen wir der AfD, dass sie bei uns nicht willkommen ist!
Völlig überraschend und nur im Kleingedruckten kündigt die Bottroper Stadtverwaltung heute öffentlich an, dass sie ihre Klimaziele für das Jahr 2035 verworfen hat.
Neues „spätestes“ Ziel für Klimaneutralität in Bottrop ist das Jahr 2045.
Das soll der Stadtrat am 19.11. beschließen.
Leider ist das nicht das Ergebnis einer öffentlichen politischen Debatte. Die Kommunalpolitik ist darauf bisher nicht einmal formlos hingewiesen worden. Zu lesen ist diese Unverschämtheit im letzten Absatz auf Seite 3 einer Vorlage zum Ausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz bzw. zum Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss zu Tagesordnungspunkt 3.
Der Grund dafür ist laut Verwaltung einfach: Es ist nicht genug Geld da. Die leere Stadtkasse und die Haushaltssicherung verbieten es der Stadt de facto, im nötigen Ausmaß Klimaschutz zu betreiben.
Ausgerechnet in der Vorlage zum „Masterplan Klimastadt“ (kein Scherz!) muss man lesen:
„Die Verschiebung des Zielhorizonts von 2035 auf einen späteren Zeitpunkt wird dadurch bedingt, dass aufgrund der bestehenden Haushaltssicherung aktuell nur begrenzte Mittel für Investitionen in den Klimaschutz zur Verfügung stehen. „
Es zwingt also eine Landesregierung aus CDU und ausgerechnet den Grünen die Kommunen in NRW dazu, ihre Klimaziele zu verwerfen, indem sie den Städten schlichtweg zu wenig Geld geben, um sie zu erreichen.
Das dürfte sowohl gegen das Klimaschutzgesetz des Bundes als auch gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zur Generationengerechtigkeit verstoßen.
Insbesondere im Verkehrssektor werden die Emissionen nicht sinken können, denn die Kommunen sind es, die die Alternativen wie Radwege und Buslinien planen, bauen und finanzieren müssen.
Noch dazu gibt sich Bottrop selbst den Titel „Innovation City“ und will beim Klima Vorbild sein für alle anderen Städte. Wenn aber selbst der Vorreiter zu spät im Ziel ist, wann sollen andere dann nach kommen?
Und statt endlich gegen das Land NRW zu klagen, weil entgegen der Landesverfassung hinten und vorne das Geld der Kommunen wie Bottrop nicht reicht, schwingt OB Bernd Tischler weiter die Abrissbirne – diesmal gegen den Klimaschutz in Bottrop.
Ein Investor will im Bereich Südring/Hünefeldstraße über 150 Wohneinheiten bauen. Leider nicht die Art von Bebauung, die wir brauchen.
Vor allem aber muss dafür eine Grünfläche weichen, die zum Beispiel für die frische Luft in der südlichen Bottroper Innenstadt sehr wichtig ist. Über die Jahre hat sich dort ein Wald gebildet. Der soll für die Häuser aber gefällt werden.
Wer so einen Eingriff in die Natur macht, muss ihn auch ausgleichen: 6 Hektar Ausgleichsfläche braucht man für dieses Vorhaben.
Problem: Die Stadt Bottrop besitzt keine Fläche mehr, auf der Ausgleiche dieser Größe möglich sind. Eigentlich soll der Ausgleich möglichst nah am Ort des Eingriffs passieren.
Nun schlägt die Verwaltung vor, Ausgleichsfläche in Gelsenkirchen und Hünxe zu nutzen.
Davon haben nun aber Anwohner und Natur um Umfeld des Neubaugebietes absolut gar nichts.
Da könnten wir ja einfach alle Grünflächen in Bottrop betonieren und dafür einfach irgendwo in Südamerika aufforsten. Das ist Klimapolitik 2024 in „Innovation City“.
Feierlich eröffnet worden ist der Schwimmcontainer, der am Jugendkloster in Kirchhellen halt macht.
Dringend benötigt wird er, denn in Bottrop fehlen Lehrschwimmbecken, denen Kindern das Schwimmen beigebracht werden kann.
Leider bleibt das Becken gerade einmal 4 Wochen in Bottrop, denn es „tourt“ durch den ganzen Regierungsbezirk.
Das ist völlig lächerlich. Bottrop braucht einen eigenen Schwimmcontainer, der dauerhaft in der Stadt bleiben kann.
Außerdem muss die Stadt sofort damit beginnen, den Bau neuer Lehrschwimmbecken zu planen, die so dringend gebraucht werden.
Genau das haben wir in den Haushaltsberatungen beantragt – leider lehnten SPD und CDU diesen Vorstoß ab. Auch für den Doppelhaushalt 2025/2026 werden wir das wieder beantragen, weil es nötiger ist als je zuvor.
Schwimmunterricht für Kinder ist ein weiteres Beispiel dafür, wie Sparpolitik und die Schuldenbremse nachhaltig Schäden für die Gesellschaft anrichten.
Stoppt diesen irren Kürzungshaushalt und stoppt OB „Abriss-Berni“ Tischler, bevor er noch den letzten Rest unserer Infrastruktur abreißt!
Die Fraktionen von CDU, SPD und Grünen setzen sich im Landtag für eine Änderung des Kommunalwahlgesetzes ein. Durch diese Änderung soll durch die Hintertür eine Sperrklausel eingeführt werden, nachdem eine Prozenthürde für die Kommunalwahlen vom Verfassungsgericht eindeutig als verfassungswidrig abgeschmettert wurde.
Mit den Wahlergebnissen von 2020 würde die neue Änderung in über 150 Fällen in NRW kleine Parteien, Wählergemeinschaften und Einzelbewerber treffen, die dadurch weniger Sitze und damit weniger Einfluss, Geld, Personal, Räumlichkeiten usw. bekommen. In weniger als einer handvoll Fällen wären derzeit SPD, CDU und Grüne betroffen. Vor allem die CDU dürfte durch die Änderung erheblichen Zugewinn an Sitzen verzeichnen.
Dabei sind gerade bei Kommunalwahlen kleine Parteien und Wählergemeinschaften oft von großer Bedeutung.
Eine solche Änderung im Wahlrecht durch die großen Parteien, die die großen Parteien bevorzugt und kleinere massiv benachteiligt, ist zutiefst undemokratisch. Außerdem kommt sie gerade einmal ein Jahr vor den nächsten Kommunalwahlen in NRW.
Dieser Stil von Hendrik Wüst und Mona Neubaur, sich das Wahlrecht einfach so zu gestalten, wie es für einen selbst von Vorteil ist, kennen wir sonst von den Trumps, Orbans und Melonis dieser Welt.
Durch solche Manöver wird die radikale Rechte noch weiter gestärkt, indem unabhängige Bewerber/-listen und linke Oppositionsgruppen aus den Räten herausgehalten werden.
Auch BOT.Sozial hält diese Reform für einen verfassungswidrigen Angriff auf die kommunale Demokratie und hofft auf Erfolg der (bspw. von LINKE oder FDP) angekündigten Klagen gegen die Änderung.
Wo soll die neue Gesamtschule hin: Neben die beiden Realschulen in der Innenstadt oder auf das Gelände der auslaufenden Hauptschule Welheim?
Vieles muss man dabei beachten: Die Auswirkungen auf den Stadtteil, die Erreichbarkeit, die Kosten, den Elternwillen, die Bauzeit, die Nachhaltigkeit und einiges mehr.
Die Stadtverwaltung und die SPD legen eigenartig viel Wert (55 %) auf eine unverbindliche Umfrage, um die Entscheidung zu treffen. Ob der Bottroper Süden im Stadtteil Welheim gut eine weiterführende Schule gebrauchen könnte, fließt mit gerade einmal 2 % ein. Klimabelange? Gar nicht drin.
Die Schulinfrastruktur wie z.B. Sporthalle, Schwimmbad, Aula, Schulhof usw. macht insgesamt nur 8 % aus. Dabei würde gerade hier der Standort Welheim besonders gut abschneiden. Könnte die Bewertungs-Tabelle einen der Standorte womöglich von vornherein bevorzugen?
Wir finden: Die jetzt beschlossene Bewertungsmatrix setzt die falschen Prioritäten! Und selbst wenn sie vernünftig gewichtet wäre, dürfte sie niemals ein alleiniges Entscheidungsmerkmal sein.
Vor allem steht nämlich diese Frage im Raum: Sollte der Ausschuss noch anders entscheiden können, als die Bewertungsmatrix am Ende vorgibt? Denn dabei handelt es sich ja lediglich um eine Tabelle, die von Beamten mit Punkten ausgefüllt wird, die das Amt errechnet. Einige Parteien und auch die Verwaltung sind der Meinung, dass sich an diese Tabelle gehalten werden soll. Wir finden, eine politische Debatte, die so wichtig ist wie diese, sollte man nicht hinter einer scheinbar total rationalen Wertung verstecken. Erst recht nicht, wenn 55 % dieser Wertung auf einer Umfrage mit wenig sagenden Antworten beruhen.
Der Schulausschuss hat hier eine Abwägung zu treffen, dafür gibt es ihn ja. Diese Tabelle ist für die Entscheidung eine Hilfe. Aber der Ausschuss darf nicht einfach “abnicken”, was auch immer eine Tabelle ausgibt.
Ohnehin haben wir Vertrauen in die Schulverwaltung verloren. Über den ganzen Prozess der Schulentwicklungsplanung sind so viele Anregungen nicht aufgegriffen worden, so viele Unterlagen vergessen worden zu verschicken, dass man meinen könnte, Olaf Scholz wäre ins Bottroper Schulamt eingezogen… Transparenz und Beteiligung gehen anders!
Die Entscheidung über den Schulstandort ist eine politische Abwägung, die nicht exekutiv entschieden werden kann!
Übrigens: Hätten SPD, CDU und Verwaltung schon vor Jahren auf uns gehört, wäre die Hauptschule Welheim schon längst zu einer Gesamtschule ausgebaut worden. Leider sind nicht wir unserer Zeit so weit voraus, sondern die Ratsmehrheit hinkt Jahre hinterher. Jetzt aber mit solchen Methoden „aufzuholen“ und alles aus Dringlichkeit unüberlegt durchpeitschen, hilft sicher nicht, in der Bevölkerung Verständnis für die politischen Entscheidungen aufzubauen.
Der Ausbau der Kirchhellener Straße entlang des Ernst-Wilczok-Platzes zur Fahrradstraße mit der geänderten Verkehrsführung irritiert zurecht viele Rad- und Autofahrer. Denn Autofahrer, die aus Richtung des ZOB kommen und zu den Parkplätzen am Rathaus wollen, dürfen die Fahrradstraße nun nicht mehr durch Rechtsabbiegen an der Rathausschänke verlassen, um dorthin zu gelangen. Stattdessen sind Autos gezwungen, einen Umweg zu fahren, der sie zum einen länger auf der Fahrradstraße verweilen lässt und der zum anderen durch bewohnte Gebiete führt.
Sven Hermens, Mitglied im Verkehrsausschuss für BOT.Sozial: “Wir können Radfahrer wohl kaum besser schützen, indem wir Autos die Möglichkeit nehmen, die Fahrradstraße zu verlassen. Das Abbiegeverbot für PKW an der Rathausschänke muss wieder aufgehoben werden, denn es führt dazu, dass unnötige Umwege produziert werden, die auch noch maßgeblich über die Fahrradstraße führen.”
Ebenso kritisieren die Sozialisten die Prioritäten der Stadt Bottrop beim Radverkehr. “Die Kirchhellener Straße mag ein nettes Vorzeige-Projekt sein, auch wenn der Schilderwald den einen oder anderen sicher noch lange irritieren wird. Aber für diejenigen, die sich sichere Radwege wünschen, um damit zum einkaufen zu fahren oder in den Nachbarort zur Arbeit zu pendeln, wäre dringender, andere Strecken endlich in Angriff zu nehmen, beispielsweise an den Straßen Südring/Westring, Prosperstraße oder der Essener Straße”, findet Hermens.
Neben langfristigen Baumaßnahmen braucht es nach Ansicht der Sozialisten auch ein Sofortprogramm für den Radverkehr in Bottrop. Dieses könnte unter anderem einen sicheren Radweg von der Grenze zu Oberhausen im Westen bis zur Grenze zu Gladbeck im Osten beinhalten, für den es nicht viel mehr braucht als ein wenig Markierungsfarbe.