Die „Contracting“-Strategie von Vonovia & Co.

Zur heutigen Veröffentlichung von „Correctiv“

Vonovia und LEG müssen auf illegale Heizkostenforderungen verzichten!
Zukünftige Bundesregierung muss rechtliche Schlupflöcher schließen!

Heute hat das Recherche-Netzwerk Correctiv einen Beitrag zum Thema „Hohe Heizkosten in ganz Deutschland: Firmen nutzen offenbar rechtliche Schlupflöcher aus“ veröffentlicht.
https://correctiv.org/?p=198232
Grundlage der Recherche waren unter anderem Erkenntnisse aus Prüfungen von Heizkostenabrechnungen mit extrem hohen Nachforderungen in Bottrop-Welheim, Berlin-Mariendorf, Göttingen-Grone und Stuttgart-Vaihingen durch betroffene MieterInnen und ihre Organisationen. Aktive MieterInnen der vier Standorte hatten sich Ende 2023 zu einem „Arbeitskreis Wärmekämpfe“ im bundesweiten MieterInnenbündnis VoNO!via & Co. <-link> zusammengeschlossen. Seitdem halten viele hundert Betroffene Nachforderungen in vierstelligen Höhen zurück.

Zu der Veröffentlichung von „Correctiv“ erklärt das Bündnis:

„Unser gemeinsames Etappenziel ist es, dass die Vermietungskonzerne Vonovia und LEG die Horrorabrechnungen für die Heizkosten im Zeitraum um 2022 vollständig zurücknehmen. Auf diesem Wege haben wir schon einige wichtige Teilerfolge erzielt. Die Enthüllungen von Correctiv machen es nun wieder ein Stück unwahrscheinlicher, dass die beiden Konzerne ihre arrogante Haltung durchhalten können.

Die Recherche bestätigt noch einmal, was wir den Vermietungskonzernen und ihren Wärmelieferanten seit mehr als 12 Monaten vorhalten: Die starken Preissprünge bei der Wärmelieferung in den Jahren 2021-2023 beruhten auf börsenorientierten Preisgleitklauseln, die völlig intransparent waren und nicht den Anforderungen der geltenden Fernwärmeverordnung genügen. Die verlangten Preise lagen wahrscheinlich weit über der tatsächlichen Entwicklung der Energiebeschaffungskosten. Die Klauseln sind deshalb unwirksam und nichtig. Vonovia und LEG versuchen nicht einmal nachzuweisen, dass es sich anders verhält.

Anstatt dass die Milliardenkonzerne nun einen Schlussstrich ziehen, und sich im Zweifel auf einen Rechtsstreit mit den Lieferanten einzulassen, wollen sie die Mietenden mit Kosten und Risiken belasten, die sie selbst durch ihr vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln hervorgerufen haben. Die LEG in Göttingen will den Rechtsstreit mit ihrem Wärmelieferanten nur suchen, wenn sämtliche MieterInnen auf die Einrede der Verjährung verzichten. In Bottrop versucht die Vonovia, die organiserte Mieterschaft mit immer neuen undurchsichtigen Unterlagen hinzuhalten. Sie überzieht die MieterInnen mit rechtswidrigen Zahlungserinnerungen, die sie dann doch wieder zurueckziehen muss. Auch in Berlin-Mariendorf liegen keine gültigen Korrekturen vor. Die Vonovia ist auf Tauchstation gegangen. Die Mietenden werden im Ungewissen gelassen. In Stuttgart hat die Vonovia Zahlungsklage gegen drei MieterInnen erhoben, die ihr Zurückbehaltungsrecht ausüben. Es handelt sich um reine Saldoklagen, die die berüchtigten „Mietenkonten“ der Vonovia per „Paste & Copy“ übernehmen, auf die streitigen Fragen inhaltlich aber keinerlei Bezug nehmen. Die Vonovia hält es nich mal für nötig, ihre Klagen ordentlich zu begründen! Mehr Arroganz ist kaum möglich! Aber sie verfängt nicht. Die drei Mieter zahlen nicht und derartig unsubstantiierte Klagen brechen vor Gericht zusammen.

Ist der Grund für dieses Verhalten, dass die Vonovia besonders viel zu verbergen hat? Immerhin ist der Konzern über die Deutsche Wohnen an den Gewinnen ihres Wärmelieferanten G+D beteiligt. Wir können nur alle MieterInnen ermutigen, hartnäckig zu bleiben und die Forderungen zurückzubehalten, bis die Rechtmäßigkeit aller Kostenpositionen lückenlos belegt und bewiesen ist, die Forderungen verjährt sind oder bei der Vonovia endlich Verstand und Anstand einkehren.

Forderungen an den Gesetzgeber

Damit sich Horrorszenarien wie in den letzten Jahren und die zermüberbenden Katz & Maus Spiele nicht ewig wiederholen, brauchen wir dringend neue gesetzliche Regelungen für die Wärmelieferung. Zu der geplanten Neufassung der Fernwärmeverordnung wird es vor den Neuwahlen nun wohl nicht mehr kommen. Ein Durchbruch für die Rechte der MieterInnen und EndverbraucherInnen wäre dies ohnehin nicht geworden.

Von der zukünftigen Bundesregierung erwarten wir, dass sie das gesamte Regelwerk der Wärmelieferung überarbeitet. Wir brauchen eine echte Transparenz auch für die EndverbraucherInnen. Die Einhaltung zulässiger Vertragsregelungen und Preise muss öffentlich kontrolliert werden. Die Auslagerung der Heizung an einen Wärmelieferanten darf nur dann erlaubt sein, wenn dabei tatsächlich CO2 eigespart wird, wenn dies auf Dauer nicht zu höheren Wohnkosten führt und wenn die MieterInnen an der Entscheidung beteiligt werden.

Der Gesetzgeber muss auch klarstellen: Vermietungskonzerne, insbesondere börsennotierte, dürfen die Rechnungen, die sie sich für beherrschte und ggf. eigens zu diesem Zweck gegründete Tochterunternehmen ausstellen, nicht als „Kosten“ an die MieterInnen weiterreichen.

  • Arbeitskreis Wärmekämpfe in MieterInnenbündbnis VoNO!via & Co.