Die Fraktionen von CDU, SPD und Grünen setzen sich im Landtag für eine Änderung des Kommunalwahlgesetzes ein. Durch diese Änderung soll durch die Hintertür eine Sperrklausel eingeführt werden, nachdem eine Prozenthürde für die Kommunalwahlen vom Verfassungsgericht eindeutig als verfassungswidrig abgeschmettert wurde.
Mit den Wahlergebnissen von 2020 würde die neue Änderung in über 150 Fällen in NRW kleine Parteien, Wählergemeinschaften und Einzelbewerber treffen, die dadurch weniger Sitze und damit weniger Einfluss, Geld, Personal, Räumlichkeiten usw. bekommen. In weniger als einer handvoll Fällen wären derzeit SPD, CDU und Grüne betroffen. Vor allem die CDU dürfte durch die Änderung erheblichen Zugewinn an Sitzen verzeichnen.
Dabei sind gerade bei Kommunalwahlen kleine Parteien und Wählergemeinschaften oft von großer Bedeutung.
Eine solche Änderung im Wahlrecht durch die großen Parteien, die die großen Parteien bevorzugt und kleinere massiv benachteiligt, ist zutiefst undemokratisch. Außerdem kommt sie gerade einmal ein Jahr vor den nächsten Kommunalwahlen in NRW.
Dieser Stil von Hendrik Wüst und Mona Neubaur, sich das Wahlrecht einfach so zu gestalten, wie es für einen selbst von Vorteil ist, kennen wir sonst von den Trumps, Orbans und Melonis dieser Welt.
Durch solche Manöver wird die radikale Rechte noch weiter gestärkt, indem unabhängige Bewerber/-listen und linke Oppositionsgruppen aus den Räten herausgehalten werden.
Auch BOT.Sozial hält diese Reform für einen verfassungswidrigen Angriff auf die kommunale Demokratie und hofft auf Erfolg der (bspw. von LINKE oder FDP) angekündigten Klagen gegen die Änderung.